Betreuung in der Schwangerschaft

Die Betreuung nach den aktuellen Mutterschaftsrichtlinien soll Sie und ihr Kind durch eine sichere Schwangerschaft begleiten. Wir beraten Sie zu allen Aspekten der Schwangerschaft, zu Lebensstil und Ernährung, den vorgesehenen Routineuntersuchungen und ggf. für Sie individuell sinnvollen weiterführenden Untersuchungen.

Untersuchungen

Neben serologischen Untersuchungen und regelmäßigen Kontrollen sind im Mutterpass folgende Ultraschalluntersuchungen vorgesehen:
  1. Screening: 9. – 12. Schwangerschaftswoche: (Vitalitäts- und Wachstumskontrolle)
  2. Screening: 19. – 22. Schwangerschaftswoche: Sie entscheiden sich zwischen:
    • 2a: (Maße, Lage, Herzschlag, Plazenta) keine Organuntersuchung!
    • 2b: Wie 2a+ Organuntersuchung
  3. Screening: 29. – 32. Schwangerschaftswoche (Maße, Lage, Herzschlag, Fruchtwasser)

Darüber hinaus können aus medizinischem Grund oder bei persönlichem Wunsch nach zusätzlichen Ultraschallen, weitere sonographische Kontrollen durchgeführt werden, die im Fall einer Wunschleistung von Ihnen selbst zu bezahlen sind ( IgEL).

Infektionsserologie

Toxoplasmose (Toxo)

Grundsätzlich gilt für die nachfolgend genannten Infektionen, dass Sie -und damit Ihr ungeborenes Kind- bei Nachweis von Antikörpern in Ihrem Blut in der Regel vor einer Erstinfektion mit dem jeweiligen Erreger in der Schwangerschaft geschützt sind und keine weiteren Maßnahmen erforderlich sind.

Die Toxoplasmoseerreger werden unter anderem durch rohes Fleisch und Katzenkot, aber auch ungewaschenes Obst und Gemüse übertragen. Eine Erstinfektion in der Schwangerschaft kann zur Schädigung des Kindes führen. Bei frühzeitiger Entdeckung einer mütterlichen Infektion kann Ihr Kind durch eine antibiotische Therapie der Mutter vor bleibenden Schäden meist geschützt werden. Sollten Sie keinen Immunschutz haben, dann sind weitere Antikörpertiterkontrollen zu empfehlen, um eine unbemerkte Neuansteckung auszuschließen, da die Toxoplasmose bei der Schwangeren selbst asymptomatisch sein kann.

Cytomegalie (CMV)

Grundsätzlich gilt für die nachfolgend genannten Infektionen, dass Sie – und damit Ihr ungeborenes Kind- bei Nachweis von Antikörpern in Ihrem Blut in der Regel vor einer Erstinfektion mit dem jeweiligen Erreger in der Schwangerschaft geschützt sind und keine weiteren Maßnahmen erforderlich sind.

Eine CMV-Infektion stellt für die Schwangere selbst kein Risiko dar und verläuft meist unbemerkt oder als grippaler Infekt. Bei einer Erstinfektion in der Schwangerschaft wird das CMV-Virus jedoch in ca. 40 % auf das Ungeborene übertragen und kann in etwa 13 % zu Erkrankungen unterschiedlichen Schweregrades mit neurologischen und körperlichen Entwicklungsstörungen beim Kind führen. Das größte Risiko für bleibende Schäden beim Kind besteht bei einer Infektion in der Frühschwangerschaft. Mit einer Bestimmung Ihres Antikörpertiters in der Frühschwangerschaft kann festgestellt werden, ob Sie gegen eine Neuansteckung geschützt sind. Bei fehlender mütterlicher Immunität werden weitere Antikörpertiterkontrollen empfohlen.

Ringelröteln (Parvo B19)

Grundsätzlich gilt für die nachfolgend genannten Infektionen, dass Sie -und damit Ihr ungeborenes Kind- bei Nachweis von Antikörpern in Ihrem Blut in der Regel vor einer Erstinfektion mit dem jeweiligen Erreger in der Schwangerschaft geschützt sind und keine weiteren Maßnahmen erforderlich sind.

Bei häufigem Kontakt zu Kindern oder bei ungeklärtem Immunstatus ist ein Labortest auf oben genannte Ringröteln sinnvoll. Auch diese Erkrankung kann bei Erstkontakt in der Schwangerschaft auf das Ungeborene übergehen und zu Schädigungen des Kindes vor allem durch eine Blutarmut führen. Rechtzeitig entdeckt, kann Ihr Ungeborenes vor den Folgen einer Blutarmut ggf. auch durch eine Blutübertragung während der Schwangerschaft geschützt werden.

Windpocken (VZV)

Grundsätzlich gilt für die nachfolgend genannten Infektionen, dass Sie -und damit Ihr ungeborenes Kind- bei Nachweis von Antikörpern in Ihrem Blut in der Regel vor einer Erstinfektion mit dem jeweiligen Erreger in der Schwangerschaft geschützt sind und keine weiteren Maßnahmen erforderlich sind.

Windpocken sind sehr ansteckend und können in der Schwangerschaft selten zu einer bedrohlichen Lungenentzündung der Mutter oder zu einem Varizellensyndrom beim Kind führen. Die schlimmsten Folgen können bei einer mütterlichen Erkrankung um den Entbindungstermin (Neugeborenenwindpocken) auftreten. Durch die Blutuntersuchung kann Ihr Antikörperstatus erfasst werden. Bei fehlendem Schutz und Windpockenkontakt kann innerhalb von 3 Tagen ein Immunglobulin verabreicht werden. Eine Impfung vor der Schwangerschaft schützt Sie.

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