Liebe Patientin,
ab dem 1. Oktober müssen grundsätzlich alle Patientinnen und Patienten sowie deren Begleitpersonen in Arztpraxen eine FFP2-Maske tragen.
Änderung für Praxispersonal ab 31. Januar 2023:
Mit einer Änderung der Corona-Verordnung entfällt in Baden-Württemberg ab dem 31. Januar 2023 die Maskenpflicht für das Personal in Arztpraxen. Das stufenweises Vorgehen bei der Rücknahme von Einschränkungen hat sich bewährt.
Das baden-württembergische Landeskabinett hat in seiner Sitzung am Dienstag, 24. Januar 2023, einer Änderung der Corona-Verordnung zugestimmt. Mit der Verordnung wird die Maskenpflicht für das Personal in Arztpraxen, Zahnarztpraxen, psychotherapeutischen Praxen sowie weiteren vergleichbaren ambulanten medizinischen Einrichtungen aufgehoben. Die Regelungen treten am 31. Januar 2023 in Kraft.
Vielen Dank für Ihr Verständnis
Ihr Team der Feindiagnostik Nürtingen